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   LG Köln, 08.01.2008 - 6 T 385/07   

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LG Köln, 08.01.2008 - 6 T 385/07 (https://dejure.org/2008,50120)
LG Köln, Entscheidung vom 08.01.2008 - 6 T 385/07 (https://dejure.org/2008,50120)
LG Köln, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 6 T 385/07 (https://dejure.org/2008,50120)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Zuschlags im Versteigerungstermin bei fehlendem Erreichen der Wertgrenze; Vorliegen einer tatsächlichen Vermutung für eine missbräuchliche Absicht bei einem Eigengebot eines Gläubigervertreters

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus LG Köln, 08.01.2008 - 6 T 385/07
    Soweit der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 10.05.2007 (NJW 2007, 3279 [BGH 10.05.2007 - V ZB 83/06] ) und 24.11.2005 (NJW 2006, 1355 [BGH 24.11.2005 - V ZB 98/05] ) das Eigengebot eines Gläubigervertreters für unwirksam hält, wenn dieser von vornherein nicht an dem Erwerb des Grundstücks interessiert ist, sondern das Gebot nur abgibt, damit in einem weiteren Versteigerungstermin einem anderen der Zuschlag auf ein Gebot unter 7/10 oder unter 5/10 des Grundstückswertes erteilt werden kann bzw. die Befriedigungswirkung des § 114 a ZVG umgangen werden soll, und insoweit die Wertgrenzen auch in dem zweiten Versteigerungstermin fortgelten lässt, ist dieser Fall nicht mit dem vorliegenden vergleichbar.

    Während allerdings bei einem Eigengebot eines Gläubigervertreters eine tatsächliche Vermutung für die missbräuchliche Absicht, den vom Gesetz bezweckten Schuldnerschutz zu unterlaufen, spricht (vgl. BGH NJW 2007, 3279 (3283) [BGH 10.05.2007 - V ZB 83/06] ), müssen bei anders gelagerten Fällen weitere Anhaltspunkte hinzukommen.

    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten kommt nicht in Betracht, da sich die Beteiligten im Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde regelmäßig nicht als Parteien im Sinne der ZPO gegenüberstehen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 194 [BGH 26.10.2006 - V ZB 188/05] ; NJW-RR 2007, 358 [BGH 21.09.2006 - V ZB 76/06] m.w.Nw.; NJW 2007, 3279 [BGH 10.05.2007 - V ZB 83/06] ; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 99, Rn. 2, Anm. 2.5).

  • BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06

    Wirksamkeit einer durch einen Vertreter erklärten Unterwerfung unter die

    Auszug aus LG Köln, 08.01.2008 - 6 T 385/07
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten kommt nicht in Betracht, da sich die Beteiligten im Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde regelmäßig nicht als Parteien im Sinne der ZPO gegenüberstehen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 194 [BGH 26.10.2006 - V ZB 188/05] ; NJW-RR 2007, 358 [BGH 21.09.2006 - V ZB 76/06] m.w.Nw.; NJW 2007, 3279 [BGH 10.05.2007 - V ZB 83/06] ; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 99, Rn. 2, Anm. 2.5).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 98/05

    Zulässigkeit eines Gebots unter der Hälfte des Grundstückswerts in der

    Auszug aus LG Köln, 08.01.2008 - 6 T 385/07
    Soweit der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 10.05.2007 (NJW 2007, 3279 [BGH 10.05.2007 - V ZB 83/06] ) und 24.11.2005 (NJW 2006, 1355 [BGH 24.11.2005 - V ZB 98/05] ) das Eigengebot eines Gläubigervertreters für unwirksam hält, wenn dieser von vornherein nicht an dem Erwerb des Grundstücks interessiert ist, sondern das Gebot nur abgibt, damit in einem weiteren Versteigerungstermin einem anderen der Zuschlag auf ein Gebot unter 7/10 oder unter 5/10 des Grundstückswertes erteilt werden kann bzw. die Befriedigungswirkung des § 114 a ZVG umgangen werden soll, und insoweit die Wertgrenzen auch in dem zweiten Versteigerungstermin fortgelten lässt, ist dieser Fall nicht mit dem vorliegenden vergleichbar.
  • BGH, 26.10.2006 - V ZB 188/05

    Bindung des Vollstreckungsgerichts an eine vorherige Entscheidung bei der

    Auszug aus LG Köln, 08.01.2008 - 6 T 385/07
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten kommt nicht in Betracht, da sich die Beteiligten im Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde regelmäßig nicht als Parteien im Sinne der ZPO gegenüberstehen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 194 [BGH 26.10.2006 - V ZB 188/05] ; NJW-RR 2007, 358 [BGH 21.09.2006 - V ZB 76/06] m.w.Nw.; NJW 2007, 3279 [BGH 10.05.2007 - V ZB 83/06] ; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 99, Rn. 2, Anm. 2.5).
  • AG Bergheim, 21.09.2007 - 32 K 128/05

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Zuschlagsbeschlusses im

    Auszug aus LG Köln, 08.01.2008 - 6 T 385/07
    Auf die sofortigen Beschwerden der Gläubigerin und der Meistbietenden wird der Beschluss des Amtsgerichts Bergheim vom 21.09.2007 - 32 K 128/05 - aufgehoben.
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